
Wie ihr sicherlich schon gelesen habt, hat der Lebensraum Scharfenberg e.V. einen sehr interessanten Artikel zur Entwicklung Naustadts im aktuellen Amtsblatt veröffentlicht. Allerdings musste dieser viele Hürden bei unserem Bürgermeister Herrn Mirko Knöfel nehmen und wurde letztendlich nicht mit dem vereinbarten Originaltext veröffentlicht. Daher stellt sich auch uns die Frage, ob Artikel 5 (1) Grundgesetz nicht für Klipphausen gilt? Diese Frage hat der Verein jetzt unserem Landrat Herrn Ralf Hänsel gestellt. Den Originaltext mit der zensierten Passage und das Schreiben an Herrn Hänsel könnt ihr unter diesem Link nachlesen: https://gruenlink.de/1yir
Falls ihr Fragen zum Artikel oder zum Thema Zensur in der Gemeinde Klipphausen habt, dann meldet euch gern bei uns.
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