Richtigstellung


Bezugnehmend auf die „Richtigstellung der Sachlage zur Ausschreibung Bauamtsleiter“ im aktuellen Amtsblatt veröffentlichen wir gern nochmals das Antwortschreiben des Rechts- und Kommunalamts. „Im Ergebnis konnten insbesondere das Auswahlverfahren für die Stelle der Leitung des Bauamtes nicht vollumfänglich nachvollzogen werden und es bestanden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens. Darüber hinaus erfolgte die Bestellung sowohl der Leitung des Bauamtes als auch der Projektleitung im Bauamt nicht im Zug einer nach § 39 Abs. 7 SächsGemO erforderlichen Wahl, sondern nur durch einfachen Beschluss“. Es geht demnach keineswegs um irgendwelche Formulierungen in den Stellenausschreibungen, sondern um die nicht Nachvollziehbarkeit des gesamten Auswahlverfahrens (was genau der Grund unserer Beschwerde war) für die Stelle der Leitung des Bauamtes. Zudem wurden noch gravierende Verstöße gegen die Sächsische Gemeindeordnung festgestellt. Mirko Knöfel – für Klipphausen, Ihr undurchsichtiges Auswahlverfahren wird nicht durch weitere Lügen besser oder glaubwürdiger. Auf alle weiteren Aussagen im Artikel des Amtsblattes gehen wir hier nicht erneut ein, sondern verweisen gern nochmals auf sämtliche Korrespondenz zu dem Fall mit dem RKA.
Ihr könnt diese gern jederzeit unter diesem Link nachlesen: https://gruenlink.de/1z3a
Falls ihr Fragen zu dem Sachverhalt habt, meldet euch gern bei uns.

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