Zucht-, Reit- und Beschäftigungszentrum Rothschönberg
Auf dem südlichen Teil des Flurstücks 535/6 der Gemarkung Rothschönberg soll ein Zucht-, Reit- und Beschäftigungszentrum entwickelt werden. Dieses soll der Aufzucht und Ausbildung der Pferde als sinnstiftende Beschäftigung für die Bewohner einer sozialtherapeutischen Einrichtung dienen sowie die Integration der Bewohner ins Arbeitsleben vorbereiten. Durch Angebote von therapeutischem Reiten und Reiten für Kinder soll die Integrationsarbeit in der Gemeinde Klipphausen gefördert werden. Der nördliche Teil des Flurstück 535/6 soll als private Grünfläche festgesetzt und für Pferdekoppeln genutzt werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde durch den Gemeinderat gebilligt. Dieser wird jetzt entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Schon bei der ersten Vorstellung der Planung wurde darauf hingewiesen, dass das kommunale Schloss Rothschönberg mit seiner bedeutenden kulturhistorischen Vergangenheit als zukünftiger Entwicklungskern gesehen werden muss. Seitens der Gemeinde fehlt es bislang an konkreten Entwicklungsideen. Man wartet stattdessen auf Investoren! Wir sehen Gefahren, wenn in benachbarten B-Plan-Gebieten bereits Vorgaben zementiert werden, die eine Entwicklung des kulturellen Erbes eingrenzen. Aufgrund von nicht umgesetzten Ideen und Versprechen in Taubenheim bei der Reaktivierung des Schlosses und historischen Gebäuden im Dorfkern mangelt es an einem Grundvertrauen zum Initiator des oben genannten Projektes. Auf zu beachtende Emissionswerte wurde schon hingewiesen.
Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Interesse bei Klipphausen News.
Grundsatzbeschlüsse zur Gewichtung von großen Investitionsvorhaben hinsichtlich Durchführung und Finanzierung
Darlehensaufnahmen sind für die Gemeinde Klipphausen aufgrund der bereits bestehenden Schulden beschränkt möglich. Daher sollte eine Priorisierung dreier Großprojekt vorgenommen werden:
- Erweiterung Gewerbegebiet Klipphausen (Kosten ca. 10 Mio. Euro) -> Prio 1
- Neubau Kita Sachsdorf (Kosten ca. 4 Mio. Euro) –> Prio 1
- Sanierung Jahnbad (Kosten ca. 4 Mio. Euro) -> Prio 2
Bei den Projekten handelt es sich um ein Pflichtprojekt und zwei „freie“ Projekte. Wie eine Maßnahme, die nicht zur Pflichtaufgabe der Gemeinde gehört, auf einer Stufe mit einem Pflichtprojekt stehen kann, ist uns schleierhaft. Somit werden beide Maßnahmen gleichberechtigt gestartet. Dies hat zur Folge, wenn das Geld dafür ausgeht, ist keines der Projekte realisierbar. Dieser Priorisierung konnten wir daher nicht zustimmen.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir seit der Haushaltsplanung 2020 darauf aufmerksam machen, dass die Gemeinde aufgrund der ständigen Bedienung von Darlehen ihre Finanzkraft verliert und ihre Pflichtaufgaben nicht mehr erfüllen kann. Wichtige Themen wie Ausgleichsmaßnahmen, Straßensanierungen, Erhaltung der Wanderwege, Erhaltungs- und Wartungsarbeiten in Kitas, Schulen und Kommunalwohnungen werden vernachlässigt. Wir konnten daher weder dem Budget 2020 noch 2021 zustimmen und werden auch den Haushaltsplan 2022 nicht akzeptieren können, da keine Korrektur in der kommunalen Haushaltspolitik erfolgt. Im Gegenteil, die Pro-Kopf-Verschuldung droht in unzumutbarer Weise zu steigen. Aktuell beträgt die Pro-Kopf-Verschuldung unserer Gemeinde ca. 1.100 Euro. Für Ende 2022 wird ein Stand von ca. 2.000 Euro prognostiziert. Die allgemeine Obergrenze liegt in Sachsen bei 850 Euro.
Hier eine kurze Chronologie der Fakten, die unsere Gemeinde finanziell dorthin gebracht hat, wo sie heute steht:
Die Breitbanderschließung wird durch das Betreibermodell mit einem aktuellen Investitionsvolumen vom 33 Mio. Euro realisiert. Die Bindung von Kapital für Zwischenfinanzierungen lähmt die Gemeinde erheblich in ihren finanziellen Spielräumen. Und das über Jahre. Alternativ hätte die Realisierung ohne Kosten und Risiken über den Landkreis erfolgen können.
Die Erschließung Trinkwasser/Abwasser Garsebach/Robschütz wurden immer weiter verschoben. Daher sind nun Preissteigerungen zu stemmen, die vermeidbar gewesen wären.
Der Schimmelbefall in der Kita Sachsdorf war bereits 2012 bekannt. Seitdem gab es immer wieder kleinen Kosmetikreparaturen, anstatt der Ursache auf den Grund zu gehen und größeren Schaden abzuwenden. Ergebnis: wirtschaftlicher Totalschaden gemäß Gemeindeverwaltung.
Im Gewerbegebiet Klipphausen gibt es nach unserer Kenntnis Leerstand. Wenn Unternehmen eine Erweiterung fordern und mit Abwanderung drohen, sollte man gut überlegen, ob man sich diesen Forderungen unterwirft. Will man das Wohl und Wehe einer Gemeinde an eine Firma binden? Wer gibt eine Garantie über deren Fortbestand? Es gibt bislang weder ein Verkehrskonzept noch eine perspektivische Sicherheit bei der Wasserversorgung. Folgekosten sind nicht eingerechnet.
Im Fall Gewerbegebiet wird mit drohenden Einnahmenverlusten argumentiert. Analog wäre auf der Baeyerhöhe schon lange eine sichere Einnahmequelle durch Windenergie gegeben. Stattdessen streitet sich die Gemeinde mit einem potenziellen Windkraftbetreiber vor Gericht. Einnahmen von mindestens 100.000 € jährlich (5 Windkraftanlagen) gehen mit jedem ungenutzten Jahr verloren. Des Weiteren wird dadurch auf erhebliche Standortvorteile für Unternehmen verzichtet, welche sich der Nachhaltigkeit verschrieben haben.
Die Gemeinde verfügt über keinerlei Polster für nicht vorhersehbare Kosten bei Ihren Pflichtaufgaben und steht daher kurz vor der Handlungsunfähigkeit. Davor haben wir, wie bereits erwähnt, schon bei der Haushaltsplanung 2020 gewarnt.
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