Seit vielen Jahren setzen sich unterschiedliche Akteure für den Erhalt und eine Nutzung des historischen Gasthofes in Taubenheim ein. Eine Komplettsanierung des Kulturdenkmals wurde bereits 2013 seitens der Eigentümerin, der Gemeinde Klipphausen, angekündigt. Doch geschehen ist seither nichts. Im Gegenteil: Am 16.12.25 hat nun der Gemeinderat in einer außerordentlichen Gemeinderatssitzung, gegen die Stimmen von GRÜNEN und eines Mitglieds der Wählervereinigung „Gemeinsam für Klipphausen“ (GfK), den Abriss des aus dem 19.Jh. stammenden Saalanbaus des Gasthofs beschlossen. Durch jahrelange Untätigkeit seitens der Gemeinde waren zwischenzeitlich massive Schäden an einem kleinen Teil der Decke des Saalanbaus des Gebäudes entstanden. Ziel ist es jetzt, zumindest den älteren, aus dem 18.Jh. stammenden und ebenso denkmalgeschützten Fachwerk-Teil des Gebäudes zu retten.
Die heutige Situation ist das Ergebnis jahrelanger lokalpolitischer Versäumnisse. Bereits 2012 wurde der Gemeindeverwaltung ein Loch in der Dachhaut des Gasthofes gemeldet. Das Gebäude befand sich damals in intaktem Zustand. Noch Ende 2013 wurde daher für 2014 vom damaligen Baubürgermeister eine Komplettsanierung des Daches und ein Ausbau als Vereinszentrum in Aussicht gestellt. Dem hat die Gemeinde jedoch nicht entsprochen. Seit 2013 hat die Gemeinde nach Eigenaussage keinerlei Instandhaltungsmaßnahmen an der Dachhaut vorgenommen. Und dies obwohl die Gemeinde zuletzt noch im Januar 2025, in Folge einer Begehung durch die Denkmalschutzbehörde aufgefordert wurde, Sicherungsmaßnahmen an der Dachhaut und im Inneren des Gebäudes vorzunehmen. Damit ist die Gemeinde wissentlich seit 2012 und vorsätzlich seit Januar 2025 ihren Instandhaltungsverpflichtungen als Eigentümerin eines Kulturdenkmals nicht nachgekommen. Der heute als Argument für einen Abriss herangezogene desolate Zustand ist damit selbstverschuldet.
Trotz einer vorliegenden Stellungnahme eines Sachverständigen des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz, die zu dem Ergebnis kommt, dass eine Sicherung und Sanierung des Gebäudes durchaus möglich sei, wurde bei weiteren Begehungen gleich ein Abriss-Unternehmen mit einbezogen. Wäre der Schaden in der Dachhaut des Saalbaus im Jahr 2012 noch für einen geringen Betrag zu beheben gewesen, wird der jetzt beschlossene Abriss gemäß Gemeinderatsbeschluss auf geschätzte 75.000€ veranschlagt. Der ideelle Schaden an der historischen Ortsmitte Taubenheim geht weit darüber hinaus. Das kommunale Desinteresse an einer Erhaltung des historischen Ortskerns in Taubenheim kündigte sich bereits 2002 an. Seinerzeit unterließ es die Gemeinde, eine Investitionsverpflichtung beim Verkauf von „Keips Gut“, dem größten und dem Gasthof gegenüberliegenden unter Denkmalschutz stehenden Bauerngehöft, zu vereinbaren. 2025 mündete dies in einen Teilabriss bei dem unwiederbringlich weit mehr als die Hälfte der historischen Bausubstanz zerstört wurden. Dem Gasthof-Ensemble droht nun das gleiche Schicksal.
Als Ergebnis von Versäumnissen und Desinteresse auf Gemeindeebene ist die historische Ortsmitte Taubenheim bis auf weiteres vor allem durch eine Trümmerlandschaft gekennzeichnet. Bleibt zu hoffen, dass zumindest der Fachwerkbau des Gasthofes gerettet werden kann. Hierfür werden Käufer und Investoren gesucht. Wie belebend eine solche Maßnahme auf eine Ortsmitte wirken kann, lässt sich im benachbarten Burkhardswalde bestens erleben. Die für Taubenheim jetzt an der Stelle des abzureißenden Saalbaus als eine Option in Aussicht gestellte Grasfläche mit Begegnungspavillon stellt demgegenüber ein gestalterisches Armutszeugnis dar.