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Wie geht es weiter am Rittergut Gauernitz?

Wir haben in der Gemeinderatssitzung am 05.11.2024 nachgefragt, welchen Kostenstand der gerichtliche Streit um das Vorkaufsrecht des Rittergutes Gauernitz inzwischen erreicht hat. Diese Anfrage konnte während der Sitzung nicht beantwortet werden, der Bürgermeister versprach jedoch, diese Antwort nachzureichen.

Der neu zusammengesetzte Gemeinderat kennt nur teilweise die Vorgeschichte dieses kommunalen Projektes.
Vor diesem Hintergrund baten wir als Gemeinderatsfraktion im Zusammenhang mit der Offenlegung der Kosten für den Rechtsstreit um eine Information des Gemeinderates zu nachfolgenden Fragen:

  1. Welche Kosten hat der Rechtsstreit bislang verursacht, welche weiteren Kosten sind noch zu erwarten?
  2. Welches Konzept verfolgt die Gemeinde Klipphausen mit der Revitalisierung des Rittergutes Gauernitz? Liegt überhaupt ein Konzept vor und wenn ja, wann kann dieses den Mitgliedern des Ortschaftsrates Gauernitz und dem Gemeinderat vorgelegt werden?
  3. Wie verfährt die Gemeinde mit den kommunalen Gebäuden in diesem Bereich? Welche Mittel sind zur Sicherung bzw. Revitalisierung und Umnutzung für kommunale Wohnungen in den nächsten Jahren vorgesehen?
  4. Aktuell werden auf dem Immobilienmarkt Gebäude im Bereich des Rittergutes angeboten. Wird die Gemeinde das Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen?
  5. Wenn sie das nicht tut, wie glaubhaft sind dann die bisherigen gemeindlichen Erklärungen im Rechtsstreit zur Wahrung des bereits in Anspruch genommenen Vorkaufsrechts?
  6. Welche neuen Entwicklungen gibt es im Streit um das Wegerecht im B-Plan Gebiet „Schloss Gauernitz“? Bitte informieren Sie über die bislang unternommenen diesbezüglichen Anstrengungen der Gemeinde.

Wir hatten im Gemeinderat der letzten Legislatur wiederholt auf die aussichtslose Position der Gemeinde in dieser Rechtsangelegenheit (Inanspruchnahme des Vorkaufsrechtes) hingewiesen. Herr Knöfel beharrte jedoch ungeachtet der Haushaltslage auf seiner Position. Immerhin überzeugte ihn die Realität beim aussichtslosen Rechtsstreit mit Sabowind, auf einen Vergleich hinzuwirken. Hier wäre ein analoges Vorgehen angezeigt!

Alle weiteren Kosten, die in Größenordnungen anfallen dürften, belasten den zukünftigen Gemeindehaushalt. Möglicherweise werden derartige Finanzsummen aber auch als „Kollateralschäden“ gewertet. Im Vergleich mit den außerhalb der Gemeinde eingesetzten „Ökopunkten“ werden diese dort anfallenden Kosten wohl noch unter 630.000 Euro liegen.

Auch hier werden wir dranbleiben!

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