Bericht zur Sitzung des Technischen Ausschusses vom 18.05.2021

Bürgerfragen:

Unzufriedenheit herrschte zu mangelhaften Ausführungen von kommunalen Bauaufgaben, die nach mehr als einem Jahr der Beanstandung noch immer nicht erledigt wurden.

Antwort Verwaltung: Der Betrieb wurde schriftlich aufgefordert, die Nacharbeiten zu erledigen.

Wiederholt wurden Bedenken gegen eine Rad/Cross-Geländestrecke in Taubenheim geltend gemacht, die ein Feuchtbiotop berührt. Kritisiert wurden Erdablagerungen und Beeinträchtigungen der Anwohner.

Antwort Verwaltung: Schäden durch die Erdablagerungen seinen nicht zu erwarten, die Verantwortung für die verträgliche Betreibung der Anlage tragen die Initiatoren.

Angefragt wurde der Stand der Ersatzmaßnahmen für ein Baugebiet in Taubenheim und die Kontrolle.

Antwort Verwaltung: Grundsätzlich gibt es verschiedene Zuständigkeiten: die Gemeinde bzw. der Projektträger ist für die Ersatzmaßnahmen zuständig, die auf Grund ihrer B-Pläne und Ergänzungssatzungen fällig werden. Für die genehmigten Gebäude ist der Kreis verantwortlich. Hier ist zu klären, um welche konkreten Auflagen es sich handelt. Nachdem in der Vergangenheit Ersatzmaßnahmen vielfach nicht erledigt wurden, bemüht sich die Gemeinde, die aktuellen Auflagen unverzüglich umzusetzen.

Bauangelegenheiten:

Der Siedlungsdruck im Großraum Dresden ist aktuell enorm und wird politisch weiter forciert. Vor allem droht in ländlichen Gebieten, im „Speckgürtel Dresdens“ der Verlust des dörflichen Charakters, ohne dass vorhandene leerstehende bzw. kaputte Bauten genutzt werden. Die Folgen sind vernachlässigte und ruinöse Dorfzentren sowie Neubauten auf Grün- und Ackerland. Klipphausen bestätigt nahezu flächendeckend diesen Trend.

Vor diesem Hintergrund waren bereits in der Sitzung des Scharfenberger Ortschaftsrates am 12.05.2021 im Schloss Batzdorf mehrere Bauanträge, die Batzdorf und auch Naustadt betrafen beraten worden. Beide Orte sind gut erhaltene und durchgrünte Siedlungskerne, die teilweise als „Außenbereich“ klassifiziert sind, in dem nur über B-Pläne oder Ergänzungssatzungen oder landwirtschaftliche Privilegierung Baurecht entsteht. In Naustadt greift zudem eine Denkmalschutz-Satzung, die sich die Gemeinde Klipphausen gegeben hat, mit der die Dorfstruktur geschützt werden kann. Konfliktpotential bietet der Paragraph 34 BauGB, der das Bauen im Innenbereich regelt.
Es gelang aber, die Bauinteressenten davon zu überzeugen, dass das Potential der vorhandenen Höfe genutzt wird und es dort zu entsprechenden Ersatzneubauten kommen soll. Diesem Vorschlag folgte der TA mehrheitlich. Bestimmte Vertreter der Bauwirtschaft votierten hingegen für das Bauen auf „grüner Wiese“.
In einem Gebäude des Rittergutes Reppnitz sollen Dachliegefenster eingebaut werden. Hier waren die Vorgaben der Scharfenberger Gestaltungssatzung zu beachten. Zudem wird eine Denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.

Sonstiges:

Im Bereich der ehemaligen Kiesgrube in Sönitz (Gemarkung Weitzschen) könnte eine industrielle Photovoltaikanlage entstehen, für die eine Änderung des FNP erforderlich wird. Grundsätzlich befürwortet der TA dieses Vorhaben und schlägt eine Konkretisierung der Pläne vor. Es ist sinnvoll, derartige rückgewonnene Flächen zu nutzen und wertvollen Ackerboden zu schonen. Unabhängig von der Anlage sind aber die Auflagen zur Renaturierung bzw. Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen- ggf. an anderer Stelle. Zudem darf keine „Blendgefahr“ durch Reflektion für den Straßenverkehr entstehen. Die Entschärfung bestehender kritischer Bereiche, wie steile Böschungen sowie das Eingrünen und die landschaftliche Gestaltung könnte mit einem B-Plan festgeschrieben werden. Es wurde angeregt, eine bereits ins Gespräch gebrachte kommunale Beteiligung über ein „Bürgerkraftwerk“ im Blick zu behalten.

Die Gemeindeverwaltung gab Hinweise zu aktuell laufenden bzw. geplanten Bauaufgaben.